NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR ENDNUTZER

SaaS-Plattform «POWER DUCK Augmented Vital@Work Navigator»

Präambel & Assistive Natur der Plattform

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten für Sie als Endnutzer (nachfolgend «Nutzer») bei der Nutzung der SaaS-Plattform «POWER DUCK Augmented Vital@Work Navigator» (nachfolgend «Plattform» oder «Navigator»). Die Plattform wird von der WIN-WIN FOR WORK GmbH (nachfolgend «Anbieterin» oder «WIN-WIN FOR WORK») bereitgestellt. Die Nutzung der Plattform ist ausschliesslich im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit des Vertragspartners (nachfolgend «Kunde») zulässig, der dem Nutzer ein entsprechendes Benutzerkonto zugewiesen hat.

Der Navigator basiert auf modernsten Modellen der künstlichen Intelligenz (KI) und dient als rein assistierendes Orientierungs- und Navigationswerkzeug, welches die Vital@Work-Methode digital abbildet. Das System trifft keine selbständigen betrieblichen Entscheidungen, nimmt keine automatisierten Einzelentscheidungen mit rechtlicher Wirkung vor und weist Aufgaben nicht algorithmisch zu. Jede Verantwortung für operative Massnahmen und Entscheidungen verbleibt vollumfänglich beim handelnden Menschen («Human-in-the-Loop»).

1. Geltungsbereich und B2B-Fokus

Die Plattform richtet sich ausschliesslich an B2B-Nutzer im Rahmen der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden. Jegliche Nutzung für private Zwecke (B2C) sowie die Anwendung von Konsumentenschutzbestimmungen sind vollumfänglich und rechtsgültig ausgeschlossen.

2. Zulässige Nutzung und arbeitsrechtliches Verarbeitungsverbot

Zur Einhaltung des geltenden Datenschutz- und Arbeitsrechts (insbesondere des arbeitsrechtlichen Überwachungsverbots gemäss Art. 26 Abs. 1 der Verordnung 3 zum schweizerischen Arbeitsgesetz, ArGV 3) gelten für die Nutzung der Plattform folgende strikte und unumgängliche Regeln:

  • Keine Verhaltens- und Leistungsüberwachung: Es ist strengstens untersagt, die Plattform zur Überwachung, Bewertung oder Prognose des Verhaltens, der Motivation, der Psyche oder der individuellen Arbeitsleistung einzelner Mitarbeitender am Arbeitsplatz zu nutzen. Die Zuweisung von leistungsbasierten KPIs über die Plattform ist unzulässig.
  • Verbot sensibler Daten (Eingabe-Einschränkungen): Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten keine hochsensiblen Personendaten (z.B. Gesundheitsdaten, religiöse Ansichten, Gewerkschaftszugehörigkeiten), keine biometrischen Daten (wie Stimm- oder Mimikprofile) sowie keine unmaskierten Verhaltensprofile von Mitarbeitenden in die Freitextfelder des Navigators einzugeben. Das System ist technisch vollständig blind für biometrische Daten und besitzt keinerlei Sensorik zur Emotionserkennung.
  • Zweckentfremdungsverbot: Die Eingabe von personenbezogenen Leistungsdaten oder die gezielte Abfrage von Verhaltensbeurteilungen verlässt den vertraglich und technisch vorgesehenen Verwendungszweck. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung schliesst jegliche Haftung von WIN-WIN FOR WORK aus.

3. Datenverarbeitungs-Realität: Pseudonymisierung statt Anonymisierung

Um eine rechtssichere und technisch transparente Nutzung der Plattform zu gewährleisten, klärt WIN-WIN FOR WORK den Nutzer hiermit über die tatsächlichen Abläufe der Datenverarbeitung auf:

  • Keine automatische Anonymisierung / Physische Maskierung: Das System verzichtet bewusst auf automatisierte Software-Schnittstellen zur physischen Maskierung, Schwärzung, Redigierung oder Verfälschung von Texteingaben. Eine solche physische Maskierung oder automatisierte Anonymisierung findet nicht statt, da dies die semantische Verarbeitungsqualität, den inhaltlichen Kontext und die präzise Funktionsweise des Navigators beeinträchtigen würde. Die Verarbeitung erfolgt somit im vollen semantischen Kontext.
  • Systemseitige Pseudonymisierung: Vor der Weiterleitung von Texteingaben an die angebundenen generativen Sprachmodelle führt die Plattform eine systemseitige Trennung von Name, E-Mail-Adresse und Benutzerrolle durch. Dadurch werden die Daten bestmöglich pseudonymisiert (ausdrücklich nicht anonymisiert) verarbeitet.
  • Anwendungsintegrierte Prompt- und Inhaltsfilter (Guardrails): Die Einhaltung des Persönlichkeitsschutzes und der Zweckbindung wird durch softwareseitig integrierte, dynamische Systemprompts und Instruktionsfilter direkt in der Verarbeitungslogik auf Anwendungsebene sichergestellt. Diese Filter fungieren als native Guardrails und blockieren unzulässige Abfragen zu Leistungs- oder Verhaltensbewertungen proaktiv auf logischer Ebene.
  • Systemimmanentes Restrisiko: Aufgrund der Natur generativer Sprachmodelle besteht bei der Eingabe von Freitexten das theoretische, systemimmanente Restrisiko, dass die KI aus dem verbleibenden rein semantischen Kontext Rückschlüsse auf Einzelpersonen zieht. Eine mathematisch fehlerfreie Anonymisierung oder vollständige Pseudonymisierung im freien Textkontext ist bei natürlicher Sprache systemisch ausgeschlossen. Der Nutzer trägt daher die Mitverantwortung, Freitexte so zu formulieren, dass Rückschlüsse vermieden werden, und die KI-generierten Empfehlungen vor einer operativen Umsetzung stets kritisch zu prüfen («Human-in-the-Loop»).

4. Pflichten und Verbote zur Systemsicherheit

Die Servicequalität und die Stabilität der Systemumgebung dienen dem Interesse der gesamten Nutzergemeinschaft. Jede unbefugte Einwirkung oder Zweckentfremdung ist untersagt. Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Sicherheits- und Verhaltensregeln:

  • Verbot der Account-Weitergabe (User Credentials): Jedes Benutzerkonto und die dazugehörigen Login-Daten sind streng persönlich und an den jeweiligen registrierten Nutzer gebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Arbeitskollegen, andere Abteilungen oder externe Dritte ist strikt untersagt. Im Falle einer unbefugten Weitergabe haftet der Nutzer (bzw. der Kunde) für sämtliche daraus resultierende Folgen. WIN-WIN FOR WORK behält sich das Recht vor, missbräuchlich geteilte Zugänge sofort und dauerhaft zu sperren.
  • Strikte Einhaltung des Schweizer Rechts: Die Verarbeitung von Daten, Inhalten oder Aktivitäten, die gegen schweizerisches Recht verstossen oder die Rechte Dritter verletzen, ist verboten. Dies umfasst insbesondere das Einspeisen von urheber-, marken- oder vertriebsrechtlich geschützten Daten ohne entsprechende Lizenzberechtigung.
  • Verbot rassistischer und diskriminierender Inhalte: Die Eingabe, Generierung oder Verbreitung von rassistischen, sexistischen, verleumderischen oder sonstigen diskriminierenden Inhalten ist strikt untersagt. Die Letztentscheidung über die Definition verstossender Inhalte bei Unklarheiten liegt ausschliesslich bei WIN-WIN FOR WORK.
  • Verbot von Systemmissbrauch & Netzangriffen: Aktivitäten, die gemäss den allgemein anerkannten Internet-Verhaltensregeln (Netiquette / RFC1855) als unwillkommen gelten, sind untersagt. Dazu gehören die Verbreitung unerwünschter Nachrichten (Spam, UCE) sowie Angriffe auf die Infrastruktur der Plattform oder andere mit dem Internet verbundene Systeme (DDoS-Attacken, IP-Spoofing, Malware-Verbreitung).
  • Ressourcenschonung: Der Nutzer verzichtet auf einen übermässigen, missbräuchlichen Bandbreiten- oder Ressourcenverbrauch (z. B. durch automatisierte Skripte oder unautorisierte Bulk-Anfragen), welcher die Verfügbarkeit der Plattform zum Nachteil anderer Kunden und Nutzer beeinträchtigt.

5. Eigenverantwortung und Haftungsbeschränkung bei KI-Outputs

Da der Navigator eine hochentwickelte KI-Unterstützung nutzt, gelten folgende Haftungsregeln zur Absicherung von WIN-WIN FOR WORK:

  • Technologisches Risiko von KI-Halluzinationen: Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass generative Sprachmodelle trotz optimaler Filter unrichtige, unvollständige oder irreführende Ergebnisse erzeugen können («Halluzinationen»). Jegliche Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, logische Fehlerfreiheit oder Aktualität der KI-generierten Outputs ist ausgeschlossen. Das Risiko der Nutzung dieser Daten liegt ausschliesslich beim Nutzer.
  • Ausschluss der Haftung für operative Entscheidungen: WIN-WIN FOR WORK haftet unter keinen Umständen für strategische, betriebliche, finanzielle oder personalrechtliche Entscheidungen, die der Nutzer oder der Kunde auf Basis der vom Navigator generierten Analysen oder Handlungsempfehlungen trifft. Vor jeder operativen Umsetzung oder arbeitsrechtlichen Massnahme ist eine eigenständige, menschliche Prüfung durchzuführen.
  • Keine lückenlose Fehlerfreiheit der Guardrails: Die KI-Guardrails und Systemprompts zur Einhaltung der Zweckbindung werden nach dem aktuellen Stand der Technik als reine Sorgfaltspflicht betrieben. Aufgrund der inhärenten Komplexität der Systeme ist ein technisch bedingtes Versagen dieser Filter oder das Vorliegen eines Software-Bugs kein Nachweis grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen (Art. 100 OR) ausgeschlossen.

6. Schulungspflicht, Richtlinien-Compliance und unternehmensinterne Umsetzung

Der Auftraggeber (das vertragsschliessende Unternehmen / der Kunde) trägt im Rahmen seiner betrieblichen Sphäre die alleinige Verantwortung dafür, dass die Plattform innerhalb seiner Organisation rechtmässig, sicher und weisungskonform genutzt wird. In diesem Zusammenhang gelten folgende unumgängliche Verpflichtungen:

  • Verpflichtende Schulung und Instruktion: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Endnutzer (Mitarbeitende, Führungskräfte sowie berechtigte Dritte) vor deren erstem Systemzugriff sowie nachfolgend in regelmässigen Abständen angemessen zu schulen. Die Schulung muss die korrekte und sichere Handhabung des Navigators umfassen, insbesondere die Sensibilisierung für die Grenzen von KI-Modellen (z.B. Halluzinationen), das strikte Verbot von Verhaltens- und Leistungsüberwachungen am Arbeitsplatz sowie den rechtskonformen Umgang mit Freitextfeldern.
  • Einhaltung von Arbeits- und Sicherheitsrichtlinien: Der Auftraggeber stellt eigenständig sicher, dass der Einsatz der Plattform vollumfänglich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere dem schweizerischen Arbeitsgesetz, den Verordnungen wie ArGV 3 sowie den geltenden Datenschutzgesetzen) steht. Er hat darüber hinaus zu gewährleisten, dass die Nutzung nicht gegen unternehmensinterne IT-Sicherheitsrichtlinien, Datenschutzregelungen oder bestehende Betriebsvereinbarungen verstösst.
  • Unternehmensinterne Durchsetzung (Enforcement): Der Auftraggeber hat durch geeignete rechtliche, organisatorische und technische Massnahmen (wie z.B. die Erteilung verbindlicher interner Weisungen, den Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder das Einholen von Einverständniserklärungen) sicherzustellen, dass diese Nutzungsbedingungen von allen berechtigten Nutzern im Unternehmen verstanden, umgesetzt und lückenlos eingehalten werden.
  • Freistellung bei Pflichtverletzungen und mangelnder Schulung: Verletzt ein Endnutzer des Auftraggebers die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen aufgrund unzureichender Schulung, mangelnder Instruktion oder einer Verletzung der internen Aufsichtspflichten des Auftraggebers, stellt der Auftraggeber die Anbieterin (WIN-WIN FOR WORK GmbH) von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter (inkl. Ansprüchen von Arbeitnehmern, Gewerkschaften, Betriebsräten oder staatlichen Aufsichtsbehörden) sowie allen damit verbundenen Kosten und Schäden vollumfänglich und auf erstes Anfordern frei.

7. Verstösse und Konsequenzen

Jede Nichtbeachtung, Verletzung oder Sittenwidrigkeit gegen die in diesen Nutzungsbedingungen definierten Pflichten gilt als schwerwiegender Verstoss (sei dies vorsätzlich, unwissentlich oder durch unbefugte Fremdeinwirkung auf das Nutzerkonto). Ein solcher Verstoss kann durch Systemprüfungen, automatisierte Fehler-Logs oder durch Meldungen Dritter erkannt werden.

Je nach Schweregrad und Häufigkeit des Verstosses behält sich WIN-WIN FOR WORK das Recht vor, die Verhältnismässigkeit whrend folgende Massnahmen zu ergreifen:

  1. Schriftliche Verwarnung des Nutzers und Aufforderung zur sofortigen Unterlassung des beanstandeten Verhaltens (Mindestmassnahme).
  2. Sofortige, vorübergehende Sperrung des betroffenen Benutzerkontos oder bestimmter Systemfunktionen zur Schadensbegrenzung, während die Zahlungspflichten des Kunden ungemindert fortbestehen.
  3. Fristlose Aufhebung des Nutzungsrechts und dauerhafte Löschung des Accounts bei schwerwiegenden, vorsätzlichen oder wiederholten Verstössen.

8. Datenschutz & Cloud-Speicherung

Für den datenschutzkonformen Betrieb der Plattform gelten die Datenschutzerklärung (DSE) sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen WIN-WIN FOR WORK und dem Kunden. Zur Wahrung der Datensparsamkeit gilt eine automatische Löschfrist: Inaktive Benutzerkonten inklusive aller Profildaten und Projektunterlagen werden nach 6 Monaten ununterbrochener Inaktivität automatisch und unwiderruflich gelöscht. Eine Reaktivierung ist nicht möglich.

9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von WIN-WIN FOR WORK (Küssnacht SZ / Immensee, Schweiz).